Stufenplan & Konvent zur Erneuerung der Bundes- und Landesverfassung
Die Verfassung auf Bundes- und Länder-Ebene gehört in wesentlichen Teilen erneuert !
Die Umsetzung soll nach einem Stufenplan erfolgen
1) Gemeindeebene
2) Bundesland-Ebene
3) Bundesebene
Wir schlagen vor, auf der Gemeinde-Ebene zu beginnen.
In diesem Konvent sollen interessierte Bürgerinnen und Bürger, Fachleute mit Praxiserfahrung, Expertinnen und Experten, Politikerinnen und Politiker ihr Wissen und ihre Vorschläge einbringen und sich breit austauschen.
Am Ende soll die Bevölkerung über die Annahme des in Teilen neu geschaffenen Gemeindegesetzes mittels Abstimmung entscheiden. Durch das Stimmenmehr wird das neue Gemeindegesetz in Kraft gesetzt!
Dasselbe Prozedere soll anschließend als Stufe 2 mit einem Konvent zur Erneuerung der Landesverfassung in Gang gesetzt werden. Dabei müssen echte Bürgerrechte auf Landesebene und die Autonomie der Bundesländer aufgenommen werden.
Parallel zur Neugestaltung der Landesverfassung ist die Erneuerung der Bundesverfassung im Rahmen eines Konvents erforderlich. Auch in diesem Konvent sollen interessierte Bürgerinnen und Bürger, Fachleute mit Praxiserfahrung, Expertinnen und Experten, Politikerinnen und Politiker aus dem gesamten Bundesgebiet ihr Wissen und ihre Vorschläge einbringen und sich breit austauschen.
Am Ende soll die Bevölkerung über die Annahme der in wesentlichen Teilen neu geschaffenen Bundesverfassung mittels Abstimmung entscheiden. Durch das Stimmenmehr wird die neue Bundesverfassung in Kraft gesetzt!
Dafür stehen bis zum Jubiläumsjahr 2020
<100 Jahre österreichische Bundesverfassung >
rund vier Jahre zur Verfügung.
konvent_zur_erneuerung_der_bundes-_u._landesverfassung.pdf
Stufenplan & Konvent zur Erneuerung der Bundes- und Landesverfassung
Die Verfassung auf Bundes- und Länder-Ebene gehört in wesentlichen Teilen erneuert !
Die Umsetzung soll nach einem Stufenplan erfolgen
1) Gemeindeebene
2) Bundesland-Ebene
3) Bundesebene
Wir schlagen vor, auf der Gemeinde-Ebene zu beginnen.
In diesem Konvent sollen interessierte Bürgerinnen und Bürger, Fachleute mit Praxiserfahrung, Expertinnen und Experten, Politikerinnen und Politiker ihr Wissen und ihre Vorschläge einbringen und sich breit austauschen.
Am Ende soll die Bevölkerung über die Annahme des in Teilen neu geschaffenen Gemeindegesetzes mittels Abstimmung entscheiden. Durch das Stimmenmehr wird das neue Gemeindegesetz in Kraft gesetzt!
Dasselbe Prozedere soll anschließend als Stufe 2 mit einem Konvent zur Erneuerung der Landesverfassung in Gang gesetzt werden. Dabei müssen echte Bürgerrechte auf Landesebene und die Autonomie der Bundesländer aufgenommen werden.
Parallel zur Neugestaltung der Landesverfassung ist die Erneuerung der Bundesverfassung im Rahmen eines Konvents erforderlich. Auch in diesem Konvent sollen interessierte Bürgerinnen und Bürger, Fachleute mit Praxiserfahrung, Expertinnen und Experten, Politikerinnen und Politiker aus dem gesamten Bundesgebiet ihr Wissen und ihre Vorschläge einbringen und sich breit austauschen.
Am Ende soll die Bevölkerung über die Annahme der in wesentlichen Teilen neu geschaffenen Bundesverfassung mittels Abstimmung entscheiden. Durch das Stimmenmehr wird die neue Bundesverfassung in Kraft gesetzt!
Dafür stehen bis zum Jubiläumsjahr 2020
<100 Jahre österreichische Bundesverfassung >
rund vier Jahre zur Verfügung.
konvent_zur_erneuerung_der_bundes-_u._landesverfassung.pdf